Satzung – Auszug
Strukturiert, lesbar, ohne JS. Abschnitte als Kacheln, Paragraphen aufklappbar.
Allgemeines
§ 1 Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr
Der am 01.05.1903 in Mombach gegründete „Fußballclub Mombach“ und der am 19.03.1910 gegründete „Fußballverein Viktoria Mombach“ vereinigten sich 1920 zur „Fußball-Vereinigung 1903 Mainz-Mombach“. Vereinsfarben: Grün-Weiß.
Eintragung 1956 im Vereinsregister Amtsgericht Mainz unter VR 970. Bezeichnung: „Fußball-Vereinigung 1903 Mainz-Mombach e.V.“, Sitz: 55120 Mainz-Mombach, Auf der Langen Lein 2a.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
Förderung des Sports und der sportlichen Jugendhilfe. Werte: Fair-Play, Sozialverhalten, Integration.
- Teilnahme an geordneten Spielbetrieben.
- Leistungsorientierter Trainingsbetrieb.
- Sport- und Vereinsveranstaltungen.
- Aus-/Weiterbildung und Einsatz qualifizierter Übungsleiter, Trainer, Helfer.
§ 3 Gemeinnützigkeit
- Ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
- Selbstlos, keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
- Politisch und religiös neutral.
- Verurteilt jede Form von Gewalt.
- Keine Zuwendungen an Mitglieder; keine unangemessenen Vergütungen.
- Kein Anspruch ausscheidender Mitglieder auf Vereinsvermögen.
§ 4 Verbandsmitgliedschaften
- Landessportbund Rheinland-Pfalz
- Sportbund Rheinhessen
- Südwestdeutscher Fußballverband
Verbandsregelwerke sind verbindlich. Vorstand kann Ein-/Austritte in Fachverbände beschließen.
Vereinsmitgliedschaft
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
- Natürliche und juristische Personen.
- Schriftlicher Antrag; SEPA-Lastschrift verpflichtend.
- Minderjährige: Antrag durch gesetzliche Vertreter; Haftung für Beiträge.
- Aufnahmebeschluss durch Vorstand; Bestätigung per Brief/E-Mail.
- Kein Aufnahmeanspruch.
§ 6 Arten der Mitgliedschaft
- Aktive, Passive, Ehrenmitglieder (beitragsfrei, mit Stimmrecht).
§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft
- Austritt, Ausschluss, Tod, Auflösung, Erlöschen der Rechtsfähigkeit.
- Austritt Quartalsende, Frist 4 Wochen, schriftlich an Vorstand.
- Ansprüche erlöschen; Vereinseigentum zurückgeben/ersetzen.
§ 8 Ausschluss
- Zahlungsverzug trotz Mahnung.
- Grobe Verstöße gegen Satzung/Ordnungen oder Vereinsinteressen.
Anhörung 2 Wochen, Entscheidung einfache Mehrheit, Beschwerde zur MV möglich.
Rechte & Pflichten
§ 9 Beiträge, Gebühren, Einzug
- Beiträge/Gebühren/Umlagen per Vorstandsbeschluss; Umlagen bis 6× Jahresbeitrag.
- SEPA-Einzug; Rücklastschriftkosten durch Mitglied.
- Verzug: §288(1) BGB +5 PP; Kosten trägt Mitglied.
- Härtefälle: Erlass/Stundung möglich.
§ 10 Minderjährige
- Bis 7 J.: Vertretung durch Sorgeberechtigte.
- 7–18 J.: Rechte persönlich; bis 16 J. kein Stimmrecht in MV.
§ 11 Ordnungsgewalt
- Beachtung von Satzung/Ordnungen und Weisungen.
- Strafen: bis 500 €, befristeter Ausschluss vom Trainings-/Spielbetrieb.
Organe
§ 12 Vereinsorgane
- Mitgliederversammlung
- Geschäftsführender Vorstand
- Gesamtvorstand
§ 13 Vergütung/Aufwände
- Grundsätzlich ehrenamtlich, bei Bedarf entgeltlich möglich.
- GF-Vorstand regelt Verträge, Honorare, Personal.
- Aufwendungsersatz §670 BGB, Frist 6 Monate.
§ 14 Ordentliche MV
- Jährlich, Frist 2 Wochen, mit Tagesordnung.
- Beschlussfähig immer; offene Abstimmung, geheim auf Antrag ≥¼.
- Satzungs-/Zweckänderung: ¾-Mehrheit.
- Stimmrecht ab 16, wählbar ab 18.
§ 15 Zuständigkeiten MV
- Berichte, Entlastung, Wahlen, Satzung/Auflösung/Fusion, Beschwerden, Anträge.
§ 16 Außerordentliche MV
Bei Vereinsinteresse oder Antrag von 20 % der Mitglieder; §14 gilt.
§ 17 GF-Vorstand (§26 BGB)
- 1. Vorsitzender, zwei Stellvertreter. Einzelvertretung.
- Amtszeit 2 Jahre. Ausschüsse/Geschäftsordnung möglich.
- Beschlussfähig ab 2; Gleichstand: Stimme des 1. Vorsitzenden.
§ 18 Gesamtvorstand
- GF-Vorstand, Abteilungsleiter, bis 5 Beisitzer.
- Haushalt, Berichte; Sitzungen mind. vierteljährlich.
§ 19 Abteilungen
- Gründung per Vorstand; Leiter Wahl 2 Jahre, Bestätigung nötig.
Vereinsjugend
§ 20 Vereinsjugend
- Mitglieder bis 18 Jahre; Jugendwart im Gesamtvorstand.
Sonstige Bestimmungen
§ 21 Kassenprüfer
- Zwei Prüfer, nicht im (erweiterten) GF-Vorstand, Amtszeit 2 Jahre.
§ 22 Vereinsordnungen
Beitrags-, Finanz-, Geschäfts-, Ehren-, Jugendordnung per Vorstandsbeschluss; nicht Teil der Satzung.
§ 23 Haftung
Ehrenamt/Amtsträger ≤ 720 €/Jahr haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 24 Datenschutz
- Datenverarbeitung nach BDSG; Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung.
- Datengeheimnis auch nach Ausscheiden.
Schlussbestimmungen
§ 25 Auflösung
- Außerordentliche MV, 2/3-Mehrheit; Liquidatoren: GF-Vorstand, sofern nichts anderes beschlossen.
- Vermögen an Förderverein KIBS … e.V.; bei Fusion an neuen/aufnehmenden Verein.
§ 26 Gültigkeit
Beschlossen am 18.11.2014. Inkrafttreten mit Registereintrag. Frühere Satzungen erlöschen.